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Standard der Sibirischen Katze und der Neva Masquarade
Körper Die mittelgroße bis große Katze ist muskulös und schwer. Der Hals ist kurz und kräftig. Die Beine sind ebenfalls muskulös und mittellang. Die Pfoten sind kompakt und rund mit Haarbüscheln zwischen den Zehen. Der Schwanzreicht bis zur Schulter , läuft leicht spitz und ist buschig behaart.
Kopf Der Kopf hat die Form eines kurzen, stumpfen Dreiecks mit gerundeter Schnauze und leicht abgerundetem Kinn. Die Stirn ist leicht gewölbt. Die Konturen sind sanft gerundet, das Profil ist leicht geschwungen.
Ohren Die Ohren sind mittelgroß, breit am Ansatz mit leicht gerundeter Spitze. Sie sind weit gesetzt und stehen aufrecht.
Augen Die Augen sind groß, leicht oval und an der Unterseite gerundet, leicht schräg gestellt und weit auseinanderstehend. Die Augen- farbe soll einheitlich sein und harmonisch zur Fellfarbe passen. Alle Schattierungen von gelb/Gold bis grün sind erlaubt. Bei Van Zeichnungen und weißer Fellfarbe auch blau oder odd eyed. Bei Point-Zeichnung grundsätzlich blau, je dunkler, desto besser.
Fell Das Fell ist mittellang. Die sehr dichte Unter- wolle ist weich und fein, unter gröberem festem Deckhaar. Das dicht locker fallende Deckhaar ist wasserabstoßend, von fester griffiger Struktur und glänzend. Es bedeckt Rücken, Flanken und Schwanzoberseite vollständig. Die Körperunterseite und die Rückseite der Hinterbeine besitzen nur Unterwolle. An Hals, Brust, Hosen und Schwanz ist das Fell besonders lang.
Farb- variant ten Die Pointvariante heißt Neva Masquerade. Die Farbeen Chokolade und Cinnamon sowie deren Verdünnungen ( Lilac und Fawn) sind bei der Sibirischen Katze und der Neva Masquerade in allen Kombinationen (Solid Bicolour, Tricolour, Tabby) nicht anerkannt, ebenso der Burma-Faktur. Alle anderen Farben sind anerkannt. Die Beschreibung sind der allgemeinen Farbliste zu entnehmen.
Anmerkung
Die Generalversammlung der WCF hat auf ihrer Sitzung am 03.08.2002 in Mailand beschlossen, bei allen Naturrassen wie Maine Coon, Norweger, Türken und Sibirier die Einkreuzung fremder Rassen ab sofort von einer Genehmigung oder Richter- Kommission abhängig zu machen.
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